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„ENEV“
Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 ist am 1. Oktober 2009 in Kraft
getreten. Als „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ regelt sie die gesetzlichen
wärmetechnischen Anforderungen an Gebäude. Sie ging hervor aus der
Zusammenlegung von Wärmeschutzverordnung (WSchV’ 95) und
Heizanlagenverordnung (HeizAnlV) im Jahr 2002
Die EnEV
beurteilt dabei das Gebäude als Ganzes, indem bautechnische und
haustechnische Anforderungen zusammengefasst werden. Konkret bedeutet
das, dass die Art der Energieerzeugung einen Einfluss auf den
bautechnischen Standard eines Gebäudes hat. Wird eine konventionelle
Haustechnik eingeplant, werden sehr hohe Anforderungen an die Bautechnik
bzw. Dämmung der Gebäudehüllfläche gestellt. Eine innovative,
regenerative Haustechnik dagegen stellt geringere baudämmtechnische
Anforderungen. Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines
Gebäudes werden im Gegensatz zur WSchV, bei der EnEV zusätzlich auch
Hilfsenergien und vorgelagerte Energieverluste berücksichtigt.
Ab wann und für welche Gebäude gilt
die EnEV 2009:
1. Neubauten:
Vergleichbar zur EnEV 2007 und den vorherigen Verordnungen ist bei
Neubauten das Datum des Bauantrags entscheidend. Wird der Bauantrag ab
dem 01.10.2009 gestellt, ist die neue Verordnung anzuwenden. Bei
lediglich anzeigepflichtigen Vorhaben ist entsprechend der Zeitpunkt der
Bauanzeige entscheidend.
2. Bestand:
Bei
Sanierungen, die keiner Meldung an die Baubehörde bedürfen (z.B. Dach-
oder Fassadendämmung), ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.
Für
jeden Neubau in Deutschland muss die Einhaltung der Grenzwerte der
Energieeinsparverordnung nachgewiesen werden.
Auch bei
Sanierungen oder Gebäudeerweiterungen muss die EnEV berücksichtigt
werden. Grundsätzlich dürfen haustechnische Anlagen – ebenso wie
Bauteile – nicht so verändert werden, dass sich die energetische
Qualität des Gebäudes verschlechtert. Somit soll verhindert werden, dass
bei ohnehin anstehenden Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten auf
Jahrzehnte ein schlechter energetischer Standard festgeschrieben wird.
Die Änderungen der EnEV 2009 im
Überblick:
Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf
wird um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.
Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der
Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt,
die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr
leisten als bisher.
Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren
baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die energetischen
Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft (z.B.
Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs).
Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache
Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den
Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
Die
Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken
(Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen
bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber
auch eine Dämmung des Daches.
Beibehalten wurde die Freistellung der Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt
hat. Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses
innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.
Für
Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, wird
eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung
der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.
Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in
größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere
Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs
Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern
Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1.
Januar 2020 einsetzen.
Es
besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der
Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre
oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen
Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in
Bebauungsplänen).
Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte
Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister übertragen und
Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand -
so genannte Unternehmererklärungen - eingeführt. Außerdem werden
einheitliche Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale
Vorschriften der EnEV eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und
Altbauanforderungen der EnEV und die Bereitstellung und Verwendung
falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit
geahndet. |
„EEWärmeG“
Zu was verpflichtet das
Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 2009 ?
Bei Gebäuden, die neu gebaut werden,
muß der Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt. Diese
Nutzungspflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder
Wirtschaft. Das gilt auch, wenn die Immobilie vermietet wird. Genutzt
werden können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer keine
erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende
Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme
aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
nutzen. Außerdem wird die Nutzung erneuerbarer Energien auch in Zukunft
finanziell gefördert.
Wann gilt das Wärmegesetz ?
Das Gesetz ist zum 1. Januar 2009 in
Kraft getreten. Es müssen nun grundsätzlich bei allen Neubauten, die
nach diesem Datum errichtet werden, das Wärmegesetz beachtet werden. Da
der Bau eines Gebäudes eine lange Planungsphase erfordert, sieht das
Gesetz jedoch im Interesse der Planungssicherheit eine Übergangsfrist
vor. Wer vor dem 1. Januar 2009 einen Bauantrag bei der zuständigen
Behörde gestellt oder eine Bauanzeige erstattet hat, muss keine
erneuerbaren Energien nutzen. Dennoch empfiehlt es sich auch hier, auf
erneuerbare Energien zu setzen. Zum einen hilft der verantwortungsvolle
Umgang mit Ressourcen allen, vor allem aber unseren Kindern. Zum anderen
lohnt es sich, angesichts der steigenden Öl- und Gaspreise, auch aus
wirtschaftlicher Sicht.

Effizienzhaus,
Niedrigenergiehaus

Energiesparhaus

Gedämmte Rollladenkästen

Gedämmte Bodenplatte

Gedämmte Rollladengurtkasten

Energiesparen heißt
Geld zu sparen!
Rainer
Valtwies
- Ihr Energieberater in Rhede / Energieberatung in Rhede |